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Am 06. Juni 2018 veranstaltete die DRK-Service GmbH zum dritten Mal den Infotag „Personaldienstleistungen“ in Münster. Die Veranstaltung richtete sich in erster Linie an DRK-Führungskräfte und Personalverantwortliche.

TASCO hielt einen Vortrag zum Thema „Mindestlohn, Ehrenamt, Übungsleiter, Hauptamt – vielfältige Anforderungen sicher und effizient bearbeiten“ . Referent war Athanasios Dakas, Leiter Kaufmännische Beratung der TASCO, der über langjährige Erfahrung im Non-Profit-Bereich und insbesondere im DRK Bereich verfügt.

 


Wichtige Änderungen im Datenschutz ab Mai 2018

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 werden die bisherigen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ersetzt. Relevanz erfährt die Verordnung insbesondere durch die potenziell hohen Bußgelder von bis zu € 20 Millionen beziehungsweise bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes.

Eine der größten Herausforderungen ist es, den Datenschutz nicht mehr nur zu gewährleisten, sondern ihn nachweisen zu können. Waren bislang die Aufsichtsbehörden in der Beweispflicht, so sind nun die Unternehmen zur Nachweisführung und damit zur umfangreichen Dokumentation verpflichtet. Diese Rechenschaftspflicht kann u.a. durch   Compliance-/ Datenschutzaudits erfüllt werden; Basis bildet dabei das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, welches dem Verfahrensverzeichnis des BDSG entspricht (Art. 30 DSGVO).

Ebenfalls hervorzuheben sind die gestiegenen Informationspflichten gemäß Art. 13 f. DSGVO. Hier sind die Betroffenen umfassend und verständlich über die Datenverarbeitung zu informieren. Dies und andere Themen wie das „Recht auf Vergessenwerden“ zeigen auf, dass spätestens jetzt die Zeit für ein strukturiertes Datenschutzmanagement angebrochen ist.

In das Datenschutzmanagementsystem ist die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung aufzunehmen (Art 35 DSGVO). Diese Risikoanalyse der Verfahren, bei denen voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen besteht, ist essentiell, um Prioritäten zu setzen und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Auch hier gilt wieder: Die Dokumentation ist unabdingbar.

Des Weiteren ist eine Frist von 72 Stunden für Meldungen an die Aufsichtsbehörde zu beachten, nahezu bei jeder Datenschutzverletzung. Die Regelung ist deutlich strenger als bisher.

Neben den neu umzusetzenden Vorgaben sind bisher datenschutzkonforme Einwilligungen, Internetauftritte und Formulare oder auch Auftragsdatenverarbeitungsverträge (ADV-Verträge) auf Compliance zu prüfen.

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen werden vereinheitlicht und sind in Art. 25, 32 DSGVO aufgeführt. Hier sind Zutritt, Zugang und Zugriff einzuschränken sowie die Weitergabe, Verfügbarkeit und Protokollierung der Datenverarbeitung sicherzustellen. Unterstützt wird der Maßnahmenkatalog von den Prinzipien Privacy by Design – Datenschutz bei Systemimplementierung berücksichtigen – sowie Privacy by Default, den datenschutzfreundlichen Einstellungen, explizit auch Verschlüsselung und Pseudonymisierung.

Neben der DSGVO wird es zukünftig weiterhin eine nationale Ergänzung geben, in Deutschland ist dies das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU, auch unter BDSG-neu bekannt) relevant. In diesem werden nationale Gestaltungsspielräume genutzt. Zudem wird bis zum 25.05.2018 eine E-Privacy-Verordnung verfasst, welche mit der DSGVO in Kraft treten wird. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es zahlreiche – meist kleine – Anpassungen gibt, welche zeitnah umgesetzt werden sollten, um die Sanktionsgefahr zu minimieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung einer für Sie passenden Lösung.

 

 


Die TASCO hat mit einem Messestand an der 23. Sozialwirtschaftlichen Managementtagung am 7. März 2018 an der Hochschule Mainz teilgenommen.

Thema: Sozialwirtschaft nach der Wahl: mehr als ein Wirtschaftsfaktor!?


Seminarinhalt

Eine Interne Revision ist nicht nur für große Konzerne Pflicht. Auch kleine und mittelständische Unternehmen müssen ein effektives Audit- und Frühwarnsystem sicherstellen. Denn unentdeckte oder zu spät erkannte Fehler, Unstimmigkeiten, Kontrollschwächen und Risiken in den Unternehmensprozessen führen zu hohen Kosten, Reputationsschäden und im Ernstfall zur Insolvenz. Die Unternehmen sind gefordert, eine wirksame Revisionseinheit aufzubauen, unternehmensweit einzuführen und deren Objektivität und Unabhängigkeit sicherzustellen. Die Suche nach dem richtigen Weg hängt hierbei entscheidend von der Unternehmensgröße und der Manpower, die zur Verfügung steht, ab.

 Ziel des Seminars

 Sie lernen, mit geringen finanziellen und personellen Ressourcen eine schlanke, kostengünstige und wirksame Revisionsabteilung zu implementieren und unternehmensweit zu etablieren.

 Termine

  • 11. und 12.06. in Düsseldorf
  • 22. und 23.11. in Berlin

 Seminarleiter

  • Athanasios Dakas, Leiter Kaufmännische Beratung TASCO Revision und Beratung
  • Lutz Kleinwächter, Referent Revision und Beratung, Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Hessen e.V.

http://cdn4.haub-seminare.de/wp-content/uploads/pdf/die-ein-mann-revisionsabteilung.pdf


Bereits zahlreiche Unternehmen setzen auf Rechenleistung, Speicher oder Software aus der Cloud. Zum einen kommen hierbei eigene Cloud-Lösungen über das Intranet zum Einsatz, zum anderen werden Cloud-Dienste von externen Dienstleistern über das Internet genutzt. Der Einsatz von Cloud Computing birgt neben vielen Chancen – Kostensenkungen, bedarfsgerechte Benutzung, Wegfall eigener IT-Ressourcen – auch erhebliche Risiken für die Unternehmen, z.B. unzureichenden Zugriffsschutz auf sensible Daten, fehlende vertragliche Regelungen oder die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Doch Cloud Computing wird als Prüfungsthema, trotz der wachsenden Bedeutung, immer noch häufig vernachlässigt.

 Ziel des Seminars waren:

Sie erhalten einen kompakten Überblick über die technischen und rechtlichen Grundlagen zum Cloud Computing und lernen die Risiken beim Einsatz von Cloud Computing kennen.

Termin:

  • 06. + 07. August 2018 | Frankfurt/M.

Seminarleiter:

  • Dr. Claus Aye, Leiter IT-Revision und Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, TASCO
  • Ernst Sybon, Konzernrevisor, Datenschutzkoordinator, Schmitz Cargobull AG
 
Special: Exklusive Praxisberichte aus dem Mittelstand zu Cloud Computing aus Revisionssicht und Bereitstellung hilfreicher Checklisten zur Vorbereitung von Cloud Computing-Prüfungen.
 
http://www.haub-seminare.de/wp-content/uploads/pdf/prueffeld-cloud-computing.pdf