Veröffentlichungen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Immer wieder kommt es vor, dass eine Person Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet. Nun soll das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für sichere Meldekanäle bei Verstößen und eine transparente Untersuchung sorgen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Sommer 2023 zu erwarten.

Ziel des Gesetzes ist u.a.

  • Bekämpfung von Betrug und Wirtschaftskriminalität
  • effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle einzurichten
  • hinweisgebende Personen wirksam vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

 

Die folgenden Anforderungen an Unternehmen bestehen

  • Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldekanals für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals für Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungs-, Kapitalverwaltungs- und Versicherungsgesellschaften unabhängig der Anzahl von Beschäftigten.

 

Es ist hierbei für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten möglich, eine gemeinsame Meldestelle einzurichten, sodass mehrere Unternehmen ein gemeinsames System betreiben und nutzen können. Die Meldestelle kann ebenso an beispielsweise Ombudspersonen ausgelagert werden.

Meldeverfahren

Die Option einer anonymen Meldung ist verpflichtend zur Verfügung zu stellen (§ 16 Abs. 1 HinSchG), wobei anonyme Meldungen ebenso behandelt werden müssen, wie nicht anonyme Meldungen. Eine Meldung muss schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich erfolgen können. Erfolgt eine Meldung, muss diese anschließend innerhalb von sieben Tagen gegenüber dem Hinweisgebenden bestätigt werden. Welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, muss der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten mitgeteilt werden. Die Aufbewahrungsfrist der gemeldeten Fälle liegt bei drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens.

Meldestellen

Neben den internen Meldestellen in Unternehmen soll auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeskartellamt haben bereits ein Hinweisgebersystem als externe Meldestelle. Bundesländer können ebenfalls eigene Meldestellen einrichten.

Was bietet die TASCO:

Die TASCO hilft Ihnen bei der Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei Ihnen im Unternehmen und übernimmt, je nach Größe ihres Unternehmens auch die Funktion als interne Meldestelle. Zudem überprüfen wir das bei Ihnen implementierte Meldeverfahren hinsichtlich der Einhaltung gesetzlichen Vorgaben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch gerne an unter:

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Quellen:

Deutscher Bundestag - Besserer Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld beschlossen

Bundestag beschließt – Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da! (whistle.law)

Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland - Aktueller Stand (integrityline.com)

Hinweisgeberschutzgesetz: Das müssen Unternehmen wissen | Lexware

 


 

In der heutigen digitalen Welt ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Geschäftsmodelle zu digitalisieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Doch mit der Digitalisierung kommen auch neue Risiken und Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Cyber-Sicherheit. Cyberkriminelle sind auf der Suche nach Schwachstellen, um in Unternehmen einzudringen und sensible Daten zu stehlen oder Systeme zu manipulieren. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen ihre digitalen Ressourcen vor solchen Angriffen schützen.

Laut einer Sonderauswertung des Mittelstandspanels der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden in den Jahren 2018 bis 2020 drei von zehn mittelständischen Unternehmen in Deutschland Opfer von Cyberkriminalität. Vor allem größere Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern und solche mit ausgeprägten Digitalisierungsaktivitäten waren häufiger betroffen. Die meisten Angriffe zielten auf Erpressung von Löse- oder Schweigegeld ab oder erfolgten durch gezielte Überlastung von Internetseiten.

Eine Möglichkeit, sich vor solchen Angriffen zu schützen, ist die Implementierung von Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Es ist wichtig, dass Unternehmen proaktiv vorgehen und Maßnahmen ergreifen, um ihre digitalen Ressourcen zu schützen. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Überprüfung von Firewalls, das Updaten von Betriebssystemen und Anwendungen sowie das Schulen von Mitarbeitern im Bereich der Cyber-Sicherheit. Auch die Implementierung von Verschlüsselungstechnologien und die Verwendung von Passwortmanagern können helfen, die Sicherheit der digitalen Ressourcen zu erhöhen.

Als Anbieter von Cyber-Security Audits können wir Ihnen helfen, Ihre digitalen Ressourcen zu schützen und Ihre Cyber-Sicherheit zu verbessern. Wir bieten eine breite Palette von Prüfleistungen an, darunter die Prüfung Ihrer IT-Systemen, die Konfiguration der Firewalls und Antiviren-Software, die Überprüfung von Netzwerken auf Schwachstellen sowie die Durchführung von Penetrationstests, um potenzielle Sicherheitslücken aufzudecken.

Mit unserem Know-how und unseren maßgeschneiderten Empfehlungen können wir Ihr Unternehmen vor Cyber-Angriffen schützen und Ihre Geschäftsprozesse sicherer und effektiver gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Cyber-Sicherheit zu verbessern.

 Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/mittelstaendler-cyber-attacken-101.html


In Zusammenarbeit mit Kollegen aus dem DIIR-Arbeitskreis „Revision des Finanz- und Rechnungswesens“ hat unser Geschäftsführer Sami Abbas den Prüfungsleitfaden „Revision des Finanzwesens“ in der vierten Auflage neu überarbeitet und aktualisiert. 

Nachfolgend ein Auszug aus dem Inhalt des Buches:

Die Prüfung von Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung unter den Gesichtspunkten der Angemessenheit, Wirksamkeit, Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit zählt zu den zentralen Aufgaben der Internen Revision. Auch die Wirtschaftlichkeit ist bei der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherheitsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern zu berücksichtigen – da Finanzmittel möglichst günstig zu beschaffen und flüssige Mittel optimal anzulegen sind.

Dieser Band bietet Ihnen einen schnellen, komprimierten Überblick über

  • wesentliche Finanzierungsinstrumente in einem Unternehmen,
  • relevante Prüfungsfelder des Finanzwesens,
  • kritische Risiken, die dabei aus revisorischer Sicht wichtig werden.

Praxisnahe Prüfungsleitfäden zu Finanzplanung, Finanzierung, Cash Management, Zahlungsverkehr und Zahlungssicherung unterstützen Sie bei der zielgerichteten Umsetzung.

ISBN

978-3-503-15874-4

 


In Zusammenarbeit mit Haub + Partner fand am 24. und 25.10.2022 das zweitätige Seminar zum Thema „Revision des Facility Managements“ in Hamburg statt.

Geleitet wurde das Seminar von unserem Audit Manager Benjamin Bender.

Das Facility Management umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie und der dazugehörigen Außenanlagen – von der Herstellung, über die Nutzung, bis zum Rückbau. Mängel im Facility Management wirken sich deutlich negativ auf die Kostenstruktur des Unternehmens aus.

Im Rahmen des Seminars, wurde die Notwendigkeit der Prüfung des Facility Managements vermittelt sowie umfangreiche Prüfungsansätze für das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement aufgezeigt. Gemeinsam wurde eine Checkliste zur Prüfung des Facility Managements erarbeitet.

Durch den regen Austausch innerhalb des Seminars, verbunden mit einer sehr guten Organisation durch Haub + Partner, wurde das Seminar zu einem vollen Erfolg.

Sind Sie auch an der Teilnahme am Seminar zur Revision des Facility Managements interessiert? Eine Anmeldung ist bereits hier möglich.


Nach zwei Jahren Pandemie haben wir unser regelmäßig stattfindendes Seminar durchführen können. Dieses Jahr wurde die Veranstaltung im schönen Land & Golf Hotel in Stromberg gehalten.  Es war eine gute Gelegenheit alle Kollegen im beruflichen Rahmen an einem Ort zu treffen und sich über vergangene Prüfungen auszutauschen.

Am ersten Tag der Seminarreihe wurde unser Jour Fixe sowie Vorträge zu den Themen Personal, Datenschutz und dem Umgang mit Phishing Mails gehalten. Wir bedanken uns herzlich bei den Kollegen Kraus-Baumann (Audit Manager), Yilmaz (Datenschutzbeauftragter und Auditor) und Genc (Auditor) zu ihren anregenden Vorträgen.

Den Abend ließen wir mit einem gemeinsamen Abendessen im Garten-Restaurant des Hotels ausklingen.

Am zweiten Tag durften wir Herrn Jackmuth (addResults GmbH) im Rahmen seiner Excel-Schulung zuhören. Wir bedanken uns an dieser Stelle auch bei Herrn Jackmuth für seinen spannenden Vortrag.